Seit 2004 müssen Bezieherinnen und Bezieher von Betriebsrenten volle Krankenkassenbeiträge entrichten und das, obwohl sie bereits während des Ansparens belastet wurden. Das ist ungerecht. Damit muss Schluss sein.
Rentengerecht: Schluss mit der Doppelverbeitragung!
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Wir fordern die Bundesregierung auf, den §248 Abs. 1 S. 1SGB V wie folgt zu ändern:„Bei Versicherungspflichtigen gilt für die Bemessung der Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes. Veränderungen des Zusatzbeitragssatzes gelten für Versorgungsbezüge nach § 229 in den Fällen des § 256 Absatz 1 Satz 1 jeweils vom ersten Tag des zweiten auf die Veränderung folgenden Kalendermonats an.“